Die Haftbeschwerde eines wegen Mordes und Vergewaltigung noch nicht rechtskräftig verurteilten 19-Jährigen ist erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken wies seinen Antrag am Mittwoch als unbegründet zurück. Der Heranwachsende muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Aufgrund seines Verhaltens nach seiner Haftentlassung im Oktober besteht nach Ansicht des Gerichts Wiederholungsgefahr. Es bestehe die hohe Wahrscheinlichkeit neuer Gewaltanwendung «und bei Eskalation der Situation erneut eine Gefahr für Leib und Leben», erklärten die Richter.
Der 19-Jährige war am 2. August vom Landgericht Frankenthal wegen Mordes und Vergewaltigung zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte er 2020 ein 18-jähriges Mädchen in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder in drei Fällen sexuell.
Die Verteidigung legte nach dem Urteil Haftbeschwerde beim OLG ein. Dieses hob am 6. Oktober den Haftbefehl gegen den Beschuldigten auf, der mehr als zweieinhalb Jahre in U-Haft gesessen hatte: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr zu vereinbaren, hieß es. Die Freilassung schlug in der Öffentlichkeit hohe Wellen.
Am 12. November kam der junge Mann wegen des Haftgrunds Wiederholungsgefahr erneut in Untersuchungshaft. Der Staatsanwaltschaft zufolge waren die Ermittler auf einen Internetchat gestoßen, in dem der 19-Jährige gegenüber einer etwa 20 Jahre alten Frau sexuelle Gewaltfantasien geäußert hatte. Befürchtet werde angesichts der kriminellen Vorgeschichte, dass der Mann der Frau etwas antun könnte. Der Verteidiger hatte dagegen Beschwerde eingelegt. (dpa)