Zum 1. Januar 2023 tritt in ganz Deutschland die neue Wohngeldreform in Kraft. Damit erhöhen sich die Wohngeldsätze zum Jahresbeginn deutlich, außerdem haben wesentlich mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf Wohngeld. Auch viele Einwohnerinnen und Einwohner im Rhein-Neckar-Kreis, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben, werden durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Die Erhöhung entspricht mehr als einer Verdopplung von bisher 180 Euro auf 370 Euro pro Monat. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 6.109 Anträge auf Wohngeld beim Kreissozialamt des Rhein-Neckar-Kreises gestellt. Für das Jahr 2023 werde durch die Erhöhung mit deutlich mehr Anträgen gerechnet. Wohngeld wird als Zuschuss zu den Wohnkosten für einkommensschwächere Haushalte knapp oberhalb der Grundsicherung gezahlt.