Wiesloch. Nach einem tödlichen Messerangriff in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) ist die SPD im Landtag einem Bericht zufolge mit dem Versuch gescheitert, die Patientenakten des mutmaßlichen Täters aus dem Maßregelvollzug einzusehen. Der Landesdatenschutzbeauftragte sei bei der Abwägung der parlamentarischen Informationsrechte mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person zu dem Schluss gekommen, dass die Übersendung der vollständigen Patientenakte nicht zur Erfüllung eines verfassungsrechtlich gewährleisteten Informationsrechts erforderlich sei, berichteten die «Badischen Neuesten Nachrichten» (Samstag).
Der psychisch kranke Mann soll im September eine 30 Jahre alte Frau getötet haben. Der Somalier war aus dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden geflohen. Die Staatsanwaltschaft hat einen Antrag beim Landgericht Heidelberg eingereicht, dass der Mann wegen Mordes in die Psychiatrie soll. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Beschuldigte an einer schweren psychischen Erkrankung leidet und bei der Tat nicht in der Lage war, das Unrecht der Tat einzusehen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob und wann ein Prozess beginnt.
Bei der Aufarbeitung hatte es verschiedene Informationen über die Aggressivität des Mannes während seiner Behandlung auch kurz vor der Bluttat gegeben. Die SPD-Landtagsabgeordneten im Sozialausschuss des Landtags hatten die Patientenakten einsehen wollen.
Diese Anfrage habe das Sozialministerium zur rechtlichen Abklärung an den Landesbeauftragten für Datenschutz, Tobias Keber, weitergeleitet, berichtete die Zeitung weiter. Minister Manfred Lucha (Grüne) habe nun über das Ergebnis der Prüfung informiert. Weiter schreibt er dem Bericht zufolge, selbstverständlich würden die Ausschussmitglieder im Rahmen ihres parlamentarischen Frage- und Informationsrechts weiter informiert, damit sie die Vorkommnisse und Sicherheitslage im baden-württembergischen Maßregelvollzug bewerten könnten.