Update:
Nach dem tödlichen Messerangriff auf eine 30-Jährige in Wiesloch soll nun der Sozialausschuss am Freitag zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Das teilte der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion am Montag mit. Man habe den Antrag gemeinsam mit der FDP gestellt, sagte er. Hintergrund sind die Geschehnisse rund um den Tod der Frau am vergangenen Freitag. Ein psychisch kranker Mann, ein 33-Jähriger aus Somalia, der zuvor aus dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch im Rhein-Neckar-Kreis geflohen war, soll die 30-Jährige getötet haben. Sozialminister Manne Lucha erklärte nach Worten einer Sprecherin vom Montag, dem Ausschuss selbstverständlich „Rede und Antwort zu stehen und umfänglich über den Fall und das, was bis dahin bekannt ist, zu berichten“. Schon am Wochenende hatte die Opposition eine parlamentarische Aufarbeitung des Falles gefordert.
Des Weiteren wurde entschieden, dass der psychisch kranke Mann in die Psychiatrie nach Weinsberg verlegt werden soll. Das sagte eine Sprecherin des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden (PZN) in Wiesloch, aus dem der Somalier vor der Bluttat geflohen war. Wann genau der 33-jährige Verdächtige dorthin komme, sei noch unklar. Die Einrichtung in Weinsberg gehört ebenso wie das PZN in Wiesloch zu den sieben Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg. Nach der Tat war der Mann zunächst zurück in die Wieslocher Einrichtung gekommen. Christian Oberbauer, Medizindirektor des Maßregelvollzugs am PZN, hatte schon am Wochenende angekündigt, dass der Mann möglichst bald verlegt werden sollte. Die Mitarbeitenden vor Ort seien zu betroffen von dem Geschehen.
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Nach dem tödlichen Angriff auf eine Frau in Wiesloch ist der 33-jährige Tatverdächtige wegen Mordverdachts in einer Psychiatrie untergebracht worden. Der Haftrichter habe einen Unterbringungsbefehl wegen Mordes erlassen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Der Mann sei dringend verdächtig, aufgrund einer wahnhaften Störung im Zustand der Schuldunfähigkeit heimtückisch einen Menschen getötet zu haben. Im Gegensatz zu einem Haftbefehl bedeutet ein Unterbringungsbefehl die Anordnung, einen nicht schuldfähigen Beschuldigten beispielsweise in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass der Beschuldigte nach seiner Flucht zu Fuß aus dem Psychiatrischen Zentrum in der Wieslocher Innenstadt ein Küchenmesser aus der Auslage des Kaufhauses „Kubus am Adenauer“ an sich nahm und in unmittelbarem zeitlichen Anschluss die Tat beging. Der Mann äußerte sich im Rahmen der Vorführung vor dem Haftrichter nicht. Bei dem 33-jährigen somalischen Beschuldigten, der seit 2014 in Deutschland lebt, wurde durch ein Urteil des Landgerichts Heidelberg im Jahre 2021 die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Gegenstand dieses Sicherungsverfahrens waren insgesamt sieben im Juli 2020 begangene Straftaten, weshalb der Beschuldigte bereits seit Juli 2020 aufgrund eines Unterbringungsbefehls vorläufig im PZN in Wiesloch untergebracht war. Bei den sieben Taten handelte es sich – zusammengefasst – um eine sexuelle Belästigung, eine vorsätzliche Körperverletzung, zwei Fälle der Beleidigung sowie drei Fälle des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Ermittlungen dauern an. (dpa/pol/dls)
Psychiatrie-Patient geflohen – Tödlicher Messerangriff wird Politikum
Video von Freitag, 8.9.2023: