Der Unfall in einer Rutsche eines Weinheimer Freizeitbades wird jetzt auch ein Gericht beschäftigen. Weil ein ehemaliger Mitarbeiter gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung Einspruch eingelegt hat, kommt es laut Amtsgericht Weinheim zu einer Verhandlung. Der Mann hätte 3000 Euro – 60 Tagessätze zu je 50 Euro – bezahlen müssen, was er ablehnte. Der Prozess solle im Februar beginnen, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit.
Vor mehr als einem Jahr war eine damals 43-Jährige etwa eine Stunde lang in einer Loopingrutsche liegen geblieben, ohne dass dies vom für die Prüfung der Rutsche zuständigen Mitarbeiter bemerkt worden war. Erst als eine andere Nutzerin auf sie aufrutschte, konnte sie gemeinsam mit der jüngeren Frau durch einen Notausstieg die Rutsche verlassen. Bei der Kollision im November 2021 erlitt die 43-Jährige Prellungen.