Weil eine Ärztin unrechtmäßig 4247 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht während der Corona-Pandemie ausstellte, hat ein Gericht die Frau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem verhängte es nach Angaben der Direktorin des Amtsgerichts Weinheim bei Mannheim am Montag ein vorläufiges Berufsverbot und ordnete an, dass rund 28 000 Euro eingezogen werden. Dabei handle es sich um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern eingenommen habe.
Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen – ohne dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte, hieß es. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. «Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme.» Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (dpa)