Wegen Verstößen gegen das bundesweit einzigartige Ausgangsverbot für Katzen in Walldorf hat der Rhein-Neckar-Kreis erstmals ein Zwangsgeld von 500 Euro verhängt. Die betroffene Katze sei nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung mehrfach innerhalb des Gefahrenbereichs der Haubenlerchen gesichtet worden, teilte eine Sprecherin des Landratsamts am Montag in Heidelberg mit – zuletzt in der Nähe der Brut.
Da diese Katze öfters im fraglichen Bereich jagend beobachtet wurde, geht die Untere Naturschutzbehörde den Angaben nach von einer erhöhten Gefährdungssituation für die Haubenlerche und ihre Jungvögel aus. Nachdem zuvor schon ein «Mahnschreiben» an die Besitzer versendet worden sei, habe sie keine andere Möglichkeit gesehen, als das in der Allgemeinverfügung angedrohte Zwangsgeld festzusetzen.
Die Maßnahme hatte bundesweit Aufsehen erregt und ist nicht unumstritten: Katzen dürfen seit Mitte Mai und in den nächsten drei Jahren von April bis August nicht durch das Brutgebiet der seltenen Haubenlerchen im Süden der Stadt streifen – es sei denn, sie werden an die kurze Leine genommen oder bewegen sich nachweisbar nicht in Bereichen, wo sie zur Gefahr für die Tiere werden können.
Nach Angaben der Behördensprecherin sind nur noch zwei Brutpaare vor Ort anwesend. Ein Paar sei seit einigen Wochen aus bislang unbekannten Gründen aus dem Bereich Walldorf-Süd verschwunden. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es wieder auftaucht; im vergangenen Jahr sei auch schon mal zeitweise ein Paar abwesend gewesen. Zu Beginn der Brutzeit in diesem Jahr seien alle drei Paare wieder zurück gewesen.