Im Streit um das Freilaufverbot für Katzen in Walldorf verhängte der Rhein-Neckar-Kreis erstmals ein Zwangsgeld gegen einen Katzenhalter. Der Mann muss den Angaben zufolge 500 Euro zahlen, weil sein Haustier wiederholt im Brutgebiet der im Süden der Stadt lebenden Haubenlerche umherstreunte. Die Vogelart ist akut vom Aussterben bedroht. Zwangsgelder in Höhe bis zu 50 000 Euro können erhoben werden, wenn ein Halter entgegen der Anordnung des Landratsamtes den Freigang seiner Katze im Zeitraum von April bis September nicht unterbindet. Das Freilaufverbot für Katzen in Walldorf schlug im vergangenen Jahr Wellen. Mehrere Halter wehrten sich gegen den Hausarrest für ihre Tiere. Das Regierungspräsidium lehnte jedoch 39 Widersprüche ab. (mho/dpa)