Ab dem 1. April müssen die Katzen im südlichen Teil der Stadt Walldorf wieder im Haus bleiben. Wie der Rhein-Neckar-Kreis mitteilt, ist die Allgemeinverfügung, die bereits im Mai 2022 erlassen wurde, dann wieder gültig. Grund ist die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche. Eine Bebauung des Gebiets war den Angaben nach nur unter der Voraussetzung zulässig, dass es der Stadt Walldorf gelingt, die in dem Baugebiet vorhandenen Brutreviere der Haubenlerche zu erhalten. Das Freigang-Verbot wird damit nach 2022 zum zweiten Mal in kraft treten. Wie es heißt, habe man im vergangenen Jahr die erhoffte Wirkung erzielt. Acht Haublerchen wurden flügge, von denen die meisten die kritische Phase überstanden haben. Das Freigänger-Verbot 2022 wurde auch überregional diskutiert.