Um die vom Aussterben bedrohte Vogelart Haubenlerche zu schützen, hat die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis auf einem Teil der Gemarkung der Stadt Walldorf im vergangenen Jahr eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist der Freigang von Katzen in einem Gebiet im südlichen Teil der Stadt bis zum Jahr 2025 jeweils vom 1. April bis einschließlich 31. August durch deren Halterinnen und Halter zu unterbinden, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde.
Bedingt durch die diesjährige Wetterlage ist das Brutgeschehen und die Entwicklung der Jungvögel der Haubenlerche bereits so weit vorangeschritten, dass in diesem Jahr gut drei Wochen früher, als noch bei Erlass der Allgemeinverfügung prognostiziert, keine wesentliche Gefährdung der Jungvögel durch freilaufende Katzen mehr zu erwarten ist, teilt die Behörde mit.
Hauskatzen darf deshalb schon ab morgen, 9. August, wieder Freigang gewährt werden.
Die Allgemeinverfügung selbst ist mit dieser Teiländerung allerdings nicht aufgehoben. Sie gilt bis zum Jahr 2025 weiter – jeweils im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August. (cag)