Der Magistrat der Stadt Viernheim hat einen Grundsatzbeschluss für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern rund um die Apostelkirche und die angrenzenden Bereiche für die Silvesternacht 2025/26 gefasst. Die genaue Abgrenzung der betroffenen Flächen in der Innenstadt wird derzeit von der Stadtverwaltung ausgearbeitet.
Bürgermeister Matthias Baaß und Erster Stadtrat Jörg Scheidel hatten den Vorschlag eingebracht, nachdem es in der vergangenen Silvesternacht zu erheblichen Sicherheitsvorfällen auf dem Apostelplatz gekommen war. Dort kam es nicht nur zu mehreren kleineren Bränden durch Feuerwerk, sondern auch zu Angriffen auf Feuerwehrkräfte mit Feuerwerkskörpern.
„Mit diesem Grundsatzbeschluss setzen wir ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und Rücksichtnahme in unserer Innenstadt. Der Schutz von Menschen, Gebäuden und der öffentlichen Ordnung hat oberste Priorität“, betonten Baaß und Scheidel in einer Pressemitteilung.
Das Verbot soll sicherstellen, dass der Bereich um die Apostelkirche weiterhin geordnet als Aufenthaltsfläche genutzt werden kann. Ziel ist es, Silvester als friedliches Fest der Freude zu bewahren.