Do, 18.05.2023 , 20:41 Uhr

Vier neue Kulturgüter aus Deutschland nun Unesco-Weltdokumentenerbe

Die Unesco hat vier Kulturgüter aus Deutschland neu als Weltdokumentenerbe aufgenommen: zehn Handschriften aus der Hofschule Kaiser Karls des Großen mit dem Trierer Ada-Evangeliar als Hauptwerk, den Behaim-Globus im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg, den Codex Manesse der Universitätsbibliothek Heidelberg und Dokumente zur Geschichte der Handelsgemeinschaft der Hanse (Lübeck).

Der Exekutivrat der Weltkulturorganisation billigte insgesamt die Aufnahme von 64 Dokumenten in das internationale Unesco-Register «Memory of the World». Die Entscheidungen gab die Unesco am Donnerstag nach Beratungen in Paris bekannt. «Ich freue mich über die Entscheidung der Unesco», teilte der Vorsitzende des deutschen Nominierungskomitees für das Weltdokumentenerbe, Joachim-Felix Leonhard, mit.

Das Ada-Evangeliar mit 172 Pergament-Seiten und einem kostbaren Buchdeckel aus Gold und Edelsteinen befindet sich in der Wissenschaftlichen Bibliothek der Stadt Trier. Die anderen karolingischen Handschriften sind über Europa verteilt aufbewahrt. Die Trierer Stadtbibliothek hatte den Antrag gemeinsam mit der französischen Nationalbibliothek Paris auf den Weg gebracht. Die kostbaren Bilderhandschriften sind rund 1200 Jahre alt. Die meisten enthalten den lateinischen Text der vier Evangelien, sind in Goldtinte geschrieben und mit Porträts der Evangelisten versehen.

Der Behaim-Globus ist mit rund 530 Jahren der älteste erhaltene Globus der Welt. Mit seinen Hunderten von Piktogrammen und Ortsbezeichnungen, kleinen erzählerischen Texten, Herrscherbildern, Wappen, Fabelwesen und exotischen Tieren vermittele der Globus ein enzyklopädisches Bild des geografischen und historischen Wissens am Ausgang des Mittelalters, teilte die deutsche Unesco-Kommission mit.

496 Dokumente zählen nun weltweit zum Weltdokumentenerbe, darunter 28 aus Deutschland. Das entsprechende Unesco-Programm gibt es seit 1992. Ziel des internationalen Registers sei es, «dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen zu sichern, zugänglich zu machen und auf deren Bedeutung hinzuweisen», teilte die Kommission mit.

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