Mo, 30.12.2024 , 17:12 Uhr

Testkäufe in Ludwigshafen: Verstöße gegen Jugendschutz und Sprengstoffgesetz festgestellt

In Ludwigshafen wurden am Montag Testkäufe von Silvesterfeuerwerk durchgeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen. Beteiligt waren die Polizei, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, der Kommunale Vollzugsdienst und Schüler der Höheren Berufsfachschule im Bildungsgang Polizei und Verwaltung.

Insgesamt acht Geschäfte wurden auf die Abgabe von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, Alkohol und Tabakwaren überprüft. Dabei gab es in fünf Fällen Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben. Vier Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz wurden eingeleitet, darunter die unrechtmäßige Abgabe von Feuerwerk. Zudem kam es zu zwei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz: Hochprozentiger Alkohol wurde an einen 17-Jährigen verkauft, und in einem weiteren Fall wurden Tabakwaren an Minderjährige abgegeben.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie Raketen oder Batterien, dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden – und das ausschließlich vom 29. bis 31. Dezember. Abgebrannt werden dürfen sie nur am 31. Dezember und 1. Januar.

Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, die Regelungen zu beachten und rufen zu einem sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk auf. Weitere Informationen dazu sind auf den Webseiten des Bundesinnenministeriums und des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz abrufbar. (Symbolbild)

Feuerwerk ludwigshafen Silvester

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