Eigentümerinnen und Eigentümer von privaten Grundstücken bekommen im Südwesten de facto mehr Zeit für die Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Eigentlich muss die sogenannte Feststellungserklärung bis Ende Oktober abgegeben werden. Die Erinnerungen an säumige Immobilienbesitzer würden die Finanzämter jedoch erst im ersten Quartal des nächsten Jahres versenden, teilte das Finanzministerium mit. Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. (dpa/cj)