Stuttgart. Aus Baden-Württemberg könnte eine Vielzahl von afghanischen und syrischen Staatsbürgern in ihre Heimat abgeschoben werden, sobald der Bund dafür wieder grünes Licht gibt. Ob und wann weitere ausreisepflichtige Afghanen aus dem Südwesten abgeschoben werden, dazu äußerte sich das Justizministerium in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage der FDP-Fraktion nicht.
«Die Botschaft ist klar: Wer hier Straftaten begeht, muss unser Land verlassen. Wichtig ist jetzt, dass die Anstrengungen der Bundesregierung nicht bei der einen Chartermaßnahme nach Afghanistan Ende August aufhören. Der Bund muss weiterhin Abschiebungsmöglichkeiten nach Afghanistan gewährleisten und auch Abschiebungen nach Syrien ermöglichen. Das ist die klare Erwartung von uns und von den Menschen in unserem Land», sagte Migrations-Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU).
Vor kurzem sind erstmals seit der Machtergreifung der Taliban vor drei Jahren Afghanen in ihre Heimat abgeschoben worden. Unter den 28 abgeschobenen Afghanen befanden sich 5 in Baden-Württemberg. Alle sind verurteilte, schwere Straftäter, die kein Bleiberecht in Deutschland hatten.
Nach dem tödlichen Messerangriff von Mannheim Ende Mai hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und auch Syrien wieder zu ermöglichen.
Geduldete aus Syrien und Afghanistan
Laut dem Justizministerium gab es zum Stichtag 30. Juni 2024 in Baden-Württemberg 1.510 geduldete afghanische Staatsangehörige. Unter ihnen ist eine hohe zweistellige Zahl vollziehbar ausreisepflichtig. Dies bedeutet, dass eine Abschiebung jederzeit möglich wäre. Allesamt handelt es sich bei ihnen um schwere Straftäter und Personen, die die Sicherheit des Landes gefährden.
Wie aus der Landtagsanfrage weiter hervor geht, lebten ebenfalls zum Stichtag 30. Juni 982 geduldete syrische Staatsangehörige. Unter diesen ist eine hohe einstellige Zahl vollziehbar ausreisepflichtig. Ebenso seien dies schwere Straftäter. Bei wie vielen der betreffenden afghanischen und syrischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltsbeendigung tatsächlich in Betracht käme, wenn es wieder Abschiebungsflüge nach Afghanistan und Syrien gäbe, könne noch nicht gesagt werden. Jeder Fall bedürfte einer Prüfung, ob es abschiebende Hindernisse gebe. «Dies ist für die genannte Personenzahl in der Kürze der Zeit und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten», schrieb das Justizministerium.
Bei dem Anschlag in Solingen hatte der Angreifer drei Menschen mit einem Messer getötet und acht weitere Menschen verletzt. Mutmaßlicher Täter ist der 26-jährige Syrer Issa Al H. Er sitzt in Untersuchungshaft, die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn unter anderem wegen Mordes und wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Und der in München von der Polizei erschossene bewaffnete Islamist war Behörden als Sympathisant von Al-Qaida in Syrien bekannt. (dpa/lsw/dls)