Stuttgart. Polizistinnen und Polizisten, die im Dienst verletzt werden, sollen künftig noch mehr Unterstützung vom Land erhalten. Der Landtag will am Mittwoch (ab 9 Uhr) eine entsprechende Änderung des Landesbeamtengesetzes beschließen. Nach dem tödlichen Angriff auf einen Polizisten auf dem Marktplatz in Mannheim bekommt die Plenardebatte zusätzliches Gewicht.
Seit 2018 zahlt der Staat bereits das Schmerzensgeld, wenn der Täter mittellos ist und das Opfer deshalb die Schmerzensgeldansprüche nicht durchsetzen kann. Künftig soll der Dienstherr auch dann einspringen, wenn der Täter unter einer psychischen Krankheit leidet, stark alkoholisiert bei der Tat war oder unbekannt ist. Die Entscheidung über die Zahlung einer Entschädigung und deren Höhe soll laut Innenministerium künftig eine Ombudsstelle treffen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßte die neuen Regelungen im Landesbeamtengesetz. «Dafür haben wir lange gekämpft», sagte Landeschef Ralf Kusterer. Er betonte, dass aufgrund der Initiative künftig auch bei abgeschobenen Straftätern ein Schmerzensgeld gezahlt werden könne. «Oder eben, wenn sich der Täter abgesetzt hat.» (dpa)