Mi., 19.06.2024 , 09:05 Uhr

Stuttgart/Mannheim: CDU fordert mehr Geld für Hinterbliebene von getöteten Polizisten

Wenn Polizeibeamte im Dienst ums Leben kommen, erhalten ihre Hinterbliebenen eine Rente und eine einmalige Entschädigung. Diese aber ist bundesweit nicht einheitlich – und zu gering, sagt die CDU.

Stuttgart/Mannheim. Nach tödlichen Attacken auf Polizisten sollten ihre Hinterbliebenen aus Sicht der CDU deutlich besser entschädigt werden als bislang. In einem Brief an den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) fordert sein Parteikollege, CDU-Fraktionschef Manuel Hagel, eine Verdopplung der Ansprüche für Enkel, Großeltern und Eltern und eine starke Anhebung für Witwen und Kinder. «Eine finanzielle Unterstützung der Angehörigen und Hinterbliebenen kann zumindest finanzielle Sorgen lindern», heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Seit dem Zweiten Weltkrieg sind nach Angaben des Landesinnenministeriums 85 Polizisten und Polizistinnen in Baden-Württemberg bei einem Einsatz ums Leben gekommen. Vor dem gewaltsamen Tod eines Polizisten Ende Mai auf dem Mannheimer Maimarkt starb zuletzt 2013 ein Polizeibeamter im Südwesten.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) steht der Forderung nach Angaben seines Hauses «total aufgeschlossen gegenüber». Die kritisierte Versorgung werde in den Ländern und im Bund höchst unterschiedlich geregelt. Strobl werde das Thema parteiübergreifend bei der Innenministerkonferenz in Potsdam in der laufenden Woche beraten. «Das Ziel ist eine bundesweit angeglichene Praxis bei der Hinterbliebenenversorgung», sagte Strobl der dpa. «Ich bin bereit, die Hinterbliebenenversorgung in Baden-Württemberg dabei nach oben anzuheben.» Konkrete Summen nannte er nicht.

Nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz haben die Hinterbliebenen von im Dienst gestorbenen Beamtinnen und Beamten – unabhängig von sonstigen Zahlungen wie etwa Renten oder Beerdigungskosten – einen Anspruch auf eine einmalige Entschädigung. Hagels Kritik: Baden-Württemberg zahle im Ländervergleich die niedrigsten Beträge im Todesfall. Deshalb müssten die Ansprüche für Enkel und Großeltern auf 20 000 Euro und für Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder auf 40 000 Euro verdoppelt werden, meint er. Witwen und versorgungsberechtigten Kindern sollten künftig 100 000 Euro und somit 40 000 Euro mehr als bislang zugesprochen werden.

«Mit dieser Anhebung ziehen wir mit den meisten Bundesländern gleich, zollen denjenigen, die im Dienst für unser Land und dessen Bevölkerung zu Tode kommen, den nötigen Respekt und helfen den Hinterbliebenen», argumentiert Hagel.

Zuvor hatte bereits die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihre Forderung nach einer verbesserten und bundeseinheitlichen Entschädigung bei Dienstunfällen bekräftigt und sogar eine bundesweit geltende Anhebung auf 300 000 Euro gefordert.

Die GdP hatte die Forderung schon nach den Polizistenmorden von Kusel erhoben. Dort waren am 31. Januar 2022 ein Polizeioberkommissar und eine Polizeianwärterin auf einer Routinestreife von einem mutmaßlichen Wilderer getötet worden. «Die stetig zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte erhöht das Risiko schwerer Verletzungen mit dauerhaften Schädigungen oder gar des Todes», sagte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke in der vergangenen Woche.

Aktuell befasst sich laut Stuttgarter Innenministerium eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern mit dem Thema. Sie wird demnach bei der Innenministerkonferenz einen Zwischenstand vorlegen. Ziel sei, das Versorgungsrecht bundesweit anzugleichen.

Zuletzt hatte der gewaltsame Tod eines Polizisten auf dem Mannheimer Marktplatz für bundesweites Aufsehen gesorgt. Ein 25 Jahre alter Afghane hatte den Beamten Ende Mai auf dem Mannheimer Marktplatz getötet und fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa verletzt. (dpa)

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