Fr, 27.09.2024 , 13:05 Uhr

Stuttgart: Irreguläre Migration - Südwesten pocht auf effektivere Regeln für Rückführungen

Baden-Württemberg hat wie andere Länder ein Sicherheitspaket gegen irreguläre Migration und Kriminalität beschlossen. Nun macht das Land im Bund Druck.

Stuttgart. Baden-Württemberg drängt im Bund auf härtere Regeln gegen irreguläre Migration. Das Land brachte mit Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen einen Antrag mit dem Titel «Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sicherstellen» in den Bundesrat ein, über den jetzt die Ausschüsse der Länderkammer beraten sollen. Darin enthalten sind Vorschläge für effektivere Regeln zur Überstellung von Schutzsuchenden innerhalb Europas. Außerdem wird der Bund aufgefordert, Asylverfahren von Menschen mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu beschleunigen. Redner von SPD, Grünen und CDU stellten sich hinter die Forderungen.

Die tödliche Messerattacke von Mannheim und der mutmaßliche islamistische Anschlag von Solingen hätten «die ganze Nation durchgeschüttelt», sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Freitag kurz vor der Sitzung. Die Menschen erwarteten, dass man nun reagiere, nicht zur Tagesordnung übergehe. Auch wenn Grüne und CDU bei Fragen der Migration aus anderen Richtungen kämen, sei es gelungen, relevante Schritte zu machen. Man dürfe aber Islam und Islamismus nicht in einen Topf werfen, warnte der Regierungschef. «Aber wir verrühren auch nichts miteinander.» Man wolle ein Deutschland mit geordneter Einwanderung, aber kein anderes Deutschland.

Der Antrag sieht unter anderem die Ausweitungen von Rückführungen auf dem Landweg vor sowie eine gesetzliche Verpflichtung für Deutschland anfliegende Fluggesellschaften, Überstellungen zu erlauben.

Eine von NRW, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein eingebrachte Entschließung sieht zudem Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung vor. Terrorismusfinanzierung soll auch strafbar sein, wenn demjenigen, der Geld entgegengenommen, gesammelt oder zur Verfügung gestellt hat, nicht nachgewiesen werden kann, dass er wusste, dass es eine andere Person zur Begehung einer terroristischen Straftat verwenden soll.

Bei dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag in Solingen hatte ein Angreifer im August auf einem Stadtfest drei Menschen mit einem Messer getötet und acht weitere verletzt. Mutmaßlicher Attentäter ist ein Syrer, der unter Mordverdacht in Untersuchungshaft sitzt. Für sein Asylverfahren war eigentlich Bulgarien verantwortlich. Seine Überstellung scheiterte. (dpa/lsw)

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