Di., 17.12.2024 , 12:16 Uhr

Stuttgart: IHK Rhein-Neckar profitiert von Förderung des Landes für Innenstadtberater

Stuttgart. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert regionale Innenstadtberater in Baden-Württemberg bis Ende 2026 mit weiteren rund 1,7 Millionen Euro. Gefördert werden neun Trägerorganisationen – acht Industrie- und Handelskammern sowie der Regionalverband Heilbronn-Franken – deren Innenstadtberater in zehn Regionen des Landes tätig sein werden, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar soll demnach 282 000 Euro von dieser Förderung erhalten.

Die regionalen Innenstadtberater könnten damit ihre erfolgreiche Tätigkeit zur Unterstützung kleinerer und mittelgroßer Kommunen bei der Stärkung ihrer Zentren und ihres Einzelhandels fortsetzen, hieß es weiter. „Unsere Innenstädte befinden sich in einem stetigen Wandel. Gerade der stationäre Einzelhandel in den Zentren steht durch den wachsenden Online-Handel und veränderte Ansprüche der Kunden unter Druck“, erklärte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Das Land brauche mehr Nutzungsvielfalt in den Innenstädten und auch weiterhin einen leistungsfähigen Einzelhandel. „Hier leisten die regionalen Innenstadtberater seit 2021 hervorragende Arbeit“, sagte die Ministerin.

Gerade kleinere Städte verfügten häufig nicht über die Kapazitäten, umfassende Konzepte für die Weiterentwicklung ihrer Zentren zu erarbeiten. Genau hier setze die Tätigkeit der regionalen Innenstadtberater an, die auch bei der Vernetzung und Aktivierung der Innenstadtakteure vor Ort vielfach unersetzlich geworden seien.

Seit 2021 werden die regionalen Innenstadtberater vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus mit insgesamt rund 5,1 Millionen Euro unterstützt. Gegenüber den bisherigen Förderperioden ergeben sich nach Ministeriumsangaben in zwei Punkten Änderungen der Förderkonditionen:

– Künftig können Kommunen mit 5 000 bis 70 000 Einwohnern von den Innenstadtberatern betreut werden. Bislang waren die Zielgruppe Kommunen mit 10 000 bis 50 000 Einwohnern.

– Kommunen, die im Rahmen der Förderungen von regionalen Innenstadtberatern bereits in früheren Förderrunden begleitet wurden, können grundsätzlich weiter begleitet werden, sofern vom Träger auch neue Kommunen in die Maßnahme aufgenommen werden.

Hintergrund der Anpassungen sei, dass gerade kleinere Kommunen häufig keine systematische Zentren-Entwicklung betreiben und sich zudem gezeigt habe, dass vielfach auch nachdem die von den Innenstadtberatern erarbeiteten Konzepte für eine Innenstadt final vorliegen, vor Ort häufig noch weiterer Beratungsbedarf in der Umsetzungsphase bestehe. (dls)

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