Stuttgart. Die Bundespolizei erlässt im Zeitraum vom 19. Juni 2024 bis zum 15. Juli 2024 eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände für Bahnhöfe im Südwesten. Dabei handelt es sich um folgende Bahnhöfe: Hauptbahnhof Stuttgart, Bahnhof Stuttgart – Bad Cannstatt, S-Bahnhof Stuttgart Neckarpark, Hauptbahnhof Mannheim und Hauptbahnhof Karlsruhe.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die Verkehrsstationen einschließlich der gesamten Gebäudekomplexe, angeschlossenen Personentunnel und zugehörigen Bahnsteige auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, hieß es in einer Mitteilung.
Das Verbot sei aus Sicherheitsgründen erlassen worden, um Gewaltstraftaten mit gefährlichen Gegenständen anlässlich der Fußball-Europameisterschaft zu verhindern. Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld bis zu einer Höhe von 25 000 Euro festgesetzt werden, hieß es. Weitere Folgen könnten zudem ein Platzverweis oder die Anregung eines Hausverbotes sein.
Das Mitführverbot gelte für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten beziehungsweise diesen betreten. Gefährliche Gegenstände im Sinne dieser Allgemeinverfügung seien Gegenstände, die nicht ohnehin nach dem Waffengesetz verboten und maßgeblich aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Dies sind unter anderem Feuerwerkskörper, Abwehrsprays, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährliche Werkzeuge wie Scheren und Messer aller Art.
Eine konkrete Auflistung der gefährlichen Gegenstände sowie vom Mitführverbot ausgenommene Personen und weitere Bestimmungen können in der Allgemeinverfügung auf der Website der Bundespolizei nachgelesen werden.
Zudem werde auf Plakaten in den fünf Verkehrsstationen auf das Mitführverbot hingewiesen. (pol/dls)