Mi, 14.06.2023 , 09:21 Uhr

Stuttgart: Baden-Württemberg pocht auf schärferes Waffenrecht im Bund

Besuche rechtsextremer Konzerte, rassistische Hetze im Netz, laufende Ermittlungsverfahren – das alles müssen bislang keine Hindernisse sein auf dem Weg zu einem Waffenschein. Geht gar nicht, findet Innenminister Strobl – und will das Waffenrecht deutlich verschärfen.

 

Baden-Württemberg pocht auf ein noch viel strengeres Waffenrecht für Extremisten. Wer etwa an extremistischen Konzerten oder Versammlungen teilnimmt oder sich in sozialen Medien entsprechend äußert, soll nicht mehr an Waffen kommen, findet Innenminister Thomas Strobl. Bislang sei es den für die Erlaubnis zuständigen Waffenbehörden aber nur schwer möglich, damit gerichtsfest eine sogenannte waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen, teilte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur mit. Das gelte auch für die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die vom Verfassungsschutz nicht beobachtet, sondern lediglich als Verdachtsfall eingestuft werden.

Baden-Württemberg will sich bei der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz in Berlin für ein deutliches Nachschärfen beim Waffenrecht einsetzen – demnach sollen Waffenbehörden bei ihrer Bewertung auch Sachverhalte zugrunde legen können, aus denen sich «Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung» ergeben. Solche Sachverhalte spielen etwa bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Beschäftigten an Flughäfen eine Rolle. Auch laufende oder eingestellte Ermittlungs- oder Strafverfahren fließen dort in die Bewertung ein. Das geltende Waffenrecht hingegen berücksichtige nur rechtskräftige Verurteilungen.

«Waffen dürfen nicht im Besitz von unzuverlässigen Personen sein», sagte Strobl der dpa. «Daher muss durch das Waffenrecht sichergestellt sein, dass nur Personen in den Besitz von Waffen gelangen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen.»

Strobl dringt seit längerem beim Bund auf eine Verschärfung des Waffenrechts für Extremisten und Reichsbürger. Aktuell unterscheidet das Waffengesetz die sogenannte Regelunzuverlässigkeit und die absolute Unzuverlässigkeit. Wer als «absolut unzuverlässig» gilt, darf unter keinen Umständen eine Erlaubnis bekommen – das gilt etwa für Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt wurden.

Wer dagegen in einem verbotenen Verein Mitglied ist oder war oder einer verfassungswidrigen Vereinigung angehört, der gilt bislang nur als «regelunzuverlässig». Auch Menschen, die den «Reichsbürgern» zugeordnet werden, werden so eingestuft und können somit aktuell eine Waffe erhalten.

Solche Fälle sollen künftig aus Sicht Baden-Württembergs aber eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen – was Widerspruchsmöglichkeiten deutlich erschweren würde. Strobl pocht auf einen entsprechenden Gesetzentwurf der Ampel und der zuständigen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). (dpa)

Baden-Württemeberg Waffenrecht

Das könnte Dich auch interessieren

22.11.2024 Bundesrat verabschiedet Krankenhausreform – Auswirkungen und Stimmen aus der Region Der Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet. Damit ist der Weg für eine der größten Reformen des deutschen Gesundheitswesens in den vergangenen 20 Jahren frei. Ab dem 1. Januar 2025 treten die neuen Regelungen in Kraft, die insbesondere Fusionen von Krankenhäusern bis 2030 von der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt ausnehmen, sofern sie vom jeweiligen Landesgesundheitsministerium 22.11.2024 Mannheim: Ökumenische Gedenkfeier am Sonntag für im Dienst getötete Polizisten Mannheim. Bei einer Ökumenischen Gedenkfeier am Sonntag, 24. November (15 Uhr), in der Jesuitenkirche St. Ignatius und Franz Xaver in Mannheim soll den im Dienst getöteten Polizisten in Baden-Württemberg gedacht werden. „Unsere Polizei schützt tagtäglich uns und unsere Sicherheit und Freiheit. Das verdient unser aller Respekt und Anerkennung. – umso mehr, weil unsere Polizistinnen und 22.11.2024 Rheinland-Pfalz: Schweitzer begrüßt Entscheidung zur Kanzlerfrage in der SPD und stärkt Scholz den Rücken Bundeskanzler Scholz soll die SPD wieder in die Wahl führen. Alexander Schweitzer stärkt ihm den Rücken. Mainz. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) hat die Entscheidung zur Kanzlerkandidatenfrage innerhalb der SPD begrüßt. «Es ist gut, dass wir jetzt eine Entscheidung haben. Jetzt beginnt der Wahlkampf», sagte Schweitzer der Deutschen Presse-Agentur. Man habe mit Olaf Scholz 22.11.2024 Rheinland-Pfalz: Briefwahl kann jetzt im Land beantragt werden Der Termin für die vorgezogene Bundestagswahl soll der 23. Februar 2025 sein. Die Zeit ist recht knapp. Im Bundesland stellt man die Weichen für die Briefwahl. Mainz. Wer zur geplanten Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verreist ist oder lieber per Post wählen möchte, kann in Rheinland-Pfalz seine Briefwahlunterlagen schon jetzt anfordern. Dafür genügt ein formloses