St.Leon-Rot. Das Amtsgericht Heidelberg hat am Freitag Haftbefehl wegen Mordes gegen einen 18-jährigen Mann erlassen. Der Mann ist dringend verdächtig, eine gleichaltrige Schülerin am Löwenrot-Gymnasium in St. Leon-Rot mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt zu haben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Der Tatverdächtige, der deutscher Staatsangehöriger ist, wurde am Freitag in eine Justizvollzugseinrichtung gebracht.
Tatverdächtiger bei Unfall verletzt
Bereits am Donnerstag wurde der Beschuldigte im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung in Seesen (Niedersachsen) vorläufig festgenommen. Er war zunächst mit einem Fahrzeug vom Tatort in Richtung Norddeutschland geflohen. Nachdem das Fahrzeug geortet worden war, gelang es den Polizeikräften, die Verfolgung des Beschuldigten aufzunehmen. Im Rahmen der Verfolgung des Beschuldigten, der zeitweise mit sehr hoher Geschwindigkeit vor den Polizeikräften flüchtete, kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem unbeteiligten Fahrzeug. Dabei wurden sowohl der 18-Jährige als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs verletzt. Beide wurden zunächst in umliegende Krankenhäuser verbracht.
Messer in Auto gesichert – Täter und Opfer waren liiert
Im Auto des 18-Jährigen konnte ein Messer gesichert werden, bei dem es sich mutmaßlich um die Tatwaffe handelt. Nach bisherigen Erkenntnissen waren die Beteiligten im Jahr 2023 zeitweise liiert. Zum Zeitpunkt der Tat am 25. Januar 2024 war die Beziehung jedoch bereits beendet.
Was den Verdacht der vorausgegangenen vorsätzlichen Körperverletzung angeht, hatte die Frau nach derzeitigem Kenntnisstand keine gerichtliche Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt. Anlässlich der von der Frau erstatteten Strafanzeige erfolgten von Seiten der Polizei neben Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen wenige Tage nach dem Vorfall sowie Mitte Dezember 2023 sogenannte Gefährderansprachen. Hierbei wird ein potenzieller Gefahrenverursacher direkt angesprochen und ermahnt, Störungen der öffentlichen Sicherheit zu unterlassen. Des Weiteren nahm die Polizei Kontakt zum Jugendamt und der Schulleitung auf. Nach Erkenntnissen der Behörden erfolgten von Seiten der Schule Maßnahmen der Kontaktbeschränkung im Schulbetrieb.
Die Ermittlungen, insbesondere zum konkreten Tathergang und den Hintergründen der Tat, dauern an. Diese werden sich voraussichtlich auch auf die während der Flucht begangenen Verkehrsdelikte erstrecken, hieß es in einer Mitteilung. (pol/dls)