Mainz/Ruppertsberg. Nach der Attacke eines Polizeihundes auf ein Baby am Rande einer Trauung im pfälzischen Ruppertsberg (Kreis Bad Dürkheim) kommen die Sicherheitsstandards für den Einsatz der Tiere auf den Prüfstand. Wegen des Vorfalls sei eine Prüfung der Verfahren zur Beurteilung des Wesens der Diensthunde veranlasst worden, teilte Innenminister Michael Ebeling (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Andreas Hartenfels in Mainz mit. Auch die Qualifizierungsmaßnahmen für die Diensthundeführer würden überprüft.
Zu dem Vorfall im August war es nach der Trauung gekommen, als die Gäste das Brautpaar im Freien begrüßten. Die Ehefrau eines Diensthundeführers stand laut Polizei mit dem Tier an der kurzen Leine etwas abseits der Hochzeitsgesellschaft. Als die Gäste klatschten und jubelten, sei die Mutter mit ihrem Baby auf dem Arm an dem Diensthund vorbeigelaufen und der Hund habe nach dem Kind geschnappt. Das Mädchen sei dabei auf den Boden gefallen. Das zwei Monate alte Mädchen soll oberflächliche Bisswunden, aber keine schweren Verletzungen erlitten haben.
Es wurden Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Das Präsidium Rheinpfalz prüfte zudem die Dienstfähigkeit des Polizeihundes, bei dem es sich laut einem Sprecher um einen belgischen Schäferhund (Malinois) handelte.
Beim Ankauf werden Diensthunde auf ihr Wesen hin überprüft
Diensthunde würden bereits beim Ankauf sowie in der anschließenden Probezeit auf ihr Wesen hin überprüft, berichtete der Innenminister. Dies erfolge etwa mittels standardisierter Bewertungsbögen, in denen vor allem der Gesamteindruck der Tiere sowie ihr Verhalten in Personengruppen dokumentiert wird. Besonderer Wert werde dabei auf die Selbstsicherheit und die Nervenstärke gelegt, da Diensthunde nicht zu unvorhersagbaren Übersprungshandlungen neigen dürften.
In der Probezeit werde zudem überprüft, ob die Hunde gefahrlos in das private Umfeld der Diensthundeführer integrierbar sind, erklärte Ebling. Die Polizeihunde und ihre Diensthundeführer müssten außerdem eine jährliche Leistungsprüfung bestehen, bei der auch die Wesenseignung als Diensthund festgestellt werde. Dazu gehöre auch eine Übung, bei der eine lärmende Personengruppe dicht an den Hunden vorbeigeht, wobei sich die Tiere dabei neutral verhalten müssen.
Die Diensthundeführer seien nach der Polizeidienstvorschrift für die artgerechte Haltung und Pflege der Tiere verantwortlich, betonte der Minister. Entsprechende Kenntnisse würden den Verantwortlichen in ihrer Ausbildung vermittelt. Werde ein Polizeihund im öffentlichen Bereich mitgenommen, müsse dieser an der Leine geführt werden. Sei kein ausreichender Abstand zu fremden Personen möglich, könne das Tier in der Position zwischen den Beinen geführt sowie der Beißkorb als zusätzlicher Schutz aufgezogen werden. (dpa/lrs)