Wegen eines mutmaßlichen Impfschadens verhandelt das Landgericht Rottweil am kommenden Montag (3. Juli) über eine Schadenersatzklage gegen den Impfstoffhersteller Biontech. Ein Mann aus dem Kreis Tuttlingen wirft dem Pharmariesen vor, seit und infolge der Corona-Impfung unter einer massiven Verschlechterung seiner Sehkraft auf dem rechten Auge zu leiden. Der 58-Jährige verlangt 150 000 Euro Schmerzensgeld. Zudem soll festgestellt werden, dass Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet wird.
Das Mainzer Unternehmen dagegen hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet, wie eine Sprecherin des Impfstoffherstellers auf Anfrage mitteilte. «Wir haben die vom Kläger dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft», so die Sprecherin weiter.
Mehr als schätzungsweise 1,5 Milliarden Menschen weltweit und mehr als 64 Millionen Menschen allein in Deutschland hätten den Biontech-Impfstoff erhalten. «Die gleichzeitig sehr geringe Anzahl von möglichen Nebenwirkungen unterstreicht die Verträglichkeit des Impfstoffs.» Die Verantwortung als Impfstoffhersteller werde sehr ernst genommen. «Jeder Fall, in dem Haftungsansprüche im Zusammenhang mit Comirnaty gegen Biontech geltend gemacht werden, ist individuell zu betrachten.»
Mitte Juni sollte die erste mündliche Verhandlung um einen möglichen Impfschaden durch den Corona-Impfstoff des Herstellers vor dem Landgericht Hamburg verhandelt werden. Die Klägerin sagt, sie leide seit der Impfung an Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen.
Der Termin war aber überraschend abgesagt worden. Grund war ein Befangenheitsantrag des Anwalts der Klägerin gegen den Richter. Der Anwalt hatte moniert, dass der Termin vor einem Einzelrichter und nicht vor einer Kammer verhandelt werden sollte
Am Landgericht Rottweil befasst sich laut einem Gerichtssprecher eine dreiköpfige Zivilkammer mit der Klage. Mit einer Entscheidung am Montag sei aber nicht zu rechnen. Stattdessen werde der Sach- und Streitstand erörtert, das weitere Vorgehen bestimmt und ein Verkündungstermin festgesetzt. Der Kläger werde auch anwesend sein. (dpa)