Mainz. Hätte sich die Entführung und der sexuelle Missbrauch eines zehnjährigen Schulkindes in Edenkoben verhindern lassen? Dieser Frage geht am Freitag auch die rheinland-pfälzische Landespolitik nach. In einer gemeinsamen Sondersitzung (10.00 Uhr) in Mainz kommen der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags zusammen, um sich über den Ermittlungsstand zu informieren.
Am Montag war ein 61-jähriger Mann festgenommen worden, der ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg in seinem Auto entführt und dann sexuell missbraucht haben soll. Die Polizei konnte den Mann nach einer Verfolgungsfahrt stoppen und das Kind befreien. Er sitzt seit seiner Festnahme wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Untersuchungshaft.
Es stellte sich heraus, dass die Polizei den schon dreimal wegen Sexualdelikten verurteilten Mann nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Juli dieses Jahres engmaschig beobachtet hatte, auch mit verdeckten Maßnahmen. Wenige Tage vor der Tat beantragte die Staatsanwaltschaft Frankenthal einen Haftbefehl, weil der 61-Jährige gegen Auflagen verstoßen haben soll. Dieser Haftbefehl war bis Anfang der Woche aber noch nicht vom zuständigen Amtsgericht erlassen worden, weil die Akten noch unterwegs waren.
Der Haftbefehl habe sich auf Verstöße gegen Auflagen nach der Haftentlassung bezogen, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal, Hubert Ströber. So habe sich der Mann, dem Kontakt zu Kindern untersagt war, zum einen ein Mobiltelefon besorgt, was er nicht durfte, zum anderen habe er sich geweigert, eine elektronische Fußfessel anzulegen. Die Behörden verwiesen auf die gesetzlichen Regelungen, wonach eine solche Fußfessel nicht unter Zwang angelegt werden könne.
Außerdem habe er sich in einem Haus eingemietet, in dessen Nähe sich ein Kinderspielplatz befand. «Es konnte nicht festgestellt werden, dass er irgendwelchen Kontakt zu Kindern hatte», sagte Ströber. (dpa)
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