Es gibt Gründe, warum Schülerinnen und Schüler nicht zum Unterricht kommen müssen – ein längerer oder vorgezogener Urlaub gehört nicht dazu. Wer dennoch weg ist, muss mit Konsequenzen rechnen.
Beurlaubung aus «wichtigem Grund» möglich
Grundsätzlich erlaubt das rheinland-pfälzische Schulgesetz eine Beurlaubung vom Unterricht aus «wichtigem Grund», die erfolgt durch die Schulleitung. Ob ein Grund wichtig sei, entscheide die Schulleitung nach Ermessen, das könne die Beerdigung eines Angehörigen sein oder ein wichtiger Termin, der nicht außerhalb der Unterrichtszeit machbar ist.
Die Buchung einer Reise aber, die vor dem Ferienbeginn losgeht, sei in der Regel kein wichtiger Grund, betonte das Ministerium. Gebe es erhebliche Zweifel an der Richtigkeit von Angaben der Eltern, könne ein ärztliches, gegebenenfalls auch ein amtsärztliches Attest verlangt werden. «Es muss aber im Einzelfall abgewogen werden und der begründete Verdacht einer unrichtigen Krankmeldung vorliegen», erklärte das Bildungsministerium in Mainz. Kontrollen ohne konkreten Anlass an Flughäfen oder Bahnhöfen sind in Rheinland-Pfalz indes nicht geplant, wie das Innenministerium mitteilte. (dpa/lrs)