In Rheinland-Pfalz wird ein nicht unerheblicher Teil der Empfänger von Corona-Soforthilfen zumindest einen Teil der gewährten Zahlungen wieder zurückerstatten müssen. Das ist das vorläufige Ergebnis von Stichproben, die die zuständige Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gemacht hat.
Demnach hat innerhalb der festgesetzten Frist nur etwa jeder dritte der mehr als 800 angeschriebenen Betriebe oder Selbstständigen die Fragen nach der ordnungsgemäßen Verwendung der Corona-Soforthilfen des Bundes beantwortet. Nach den bisher vorliegenden Rückmeldungen ist dabei etwa die Hälfte der Bezieherinnen und Bezieher zu dem Ergebnis gekommen, die Soforthilfe ganz oder teilweise zurückzuzahlen, da der tatsächliche Bedarf im Nachhinein geringer war als seinerzeit im Antrag veranschlagt, wie die ISB der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Das Ausfüllen der im Mai verschickten Fragebögen war verpflichtend; die Unternehmen und Selbstständigen hatten 14 Tage Zeit dazu. Die ISB will diejenigen, die nicht geantwortet haben, nun noch einmal anschreiben und mahnen. «In vielen Fällen wurde und wird auch ohne die Aufforderung im Rahmen der Stichprobenziehung an uns zurückgezahlt und somit nur die Hilfe in Anspruch genommen, die tatsächlich benötigt wurde», betonte ISB-Sprecherin Claudia Wichmann.
Die Soforthilfen des Bundes waren die ersten Hilfszahlungen für kleine Unternehmen zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020. Sie waren dazu gedacht, in der Krise die wirtschaftliche Existenz der Firmen und Selbstständigen zu sichern und akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Personalkosten und private Lebenshaltungskosten durften mit dem Geld nicht gedeckt werden.