Mi., 20.11.2024 , 08:24 Uhr

Rheinland-Pfalz: Schweitzer und Kretschmer bedauern Beschwerde von ARD und ZDF für höheren Rundfunkbeitrag

Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF für einen höheren Rundfunkbeitrag stößt bei den Vorsitzenden der Rundfunkkommission, Alexander Schweitzer und Michael Kretschmer, nicht auf Zustimmung.

Mainz. Der Vorsitzende der Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), sowie der Co-Vorsitzende und sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) bedauern die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF für einen höheren Rundfunkbeitrag. «Wir Länder haben beschlossen, bis zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 12. Dezember die noch offenen Finanzierungsfragen zu klären und zu entscheiden», sagte Schweitzer in Mainz. Daran arbeite die Rundfunkkommission der Länder.

Schweitzer: Es hätte nicht zu dieser Klage kommen müssen 

Nach dem Willen eines Großteils der Länder hätte es nicht zu dieser Klage kommen müssen, betonte Schweitzer. Die Mehrheit der Länder – einschließlich Rheinland-Pfalz – habe sich immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) umzusetzen. «Dies hätte eine Anpassung des Rundfunkbeitrages weit unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung bedeutet.»

Der Konflikt um die Beitragserhöhung sei für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenig zuträglich. «Wir brauchen ein vereinfachtes, rechtssicheres und resilientes Verfahren für den Rundfunkbeitrag. An diesem Systemwechsel arbeiten wir – unabhängig von der nun eingereichten Klage», betonte Schweitzer.

Kretschmer: Akzeptanz nur durch Veränderungen

Kretschmer sagte: «Das Reformpaket der 16 Länder steht und weist einen klaren Weg.» Der öffentlich-rechtliche Rundfunk brauche Akzeptanz – und die gebe es nur durch Veränderungen. «Die offenen Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen wir auf der MPK im Dezember gemeinsam klären.»

ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten.

Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Die Erhöhung um 58 Cent hatten Finanzexperten – die KEF – für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng daran orientieren. (dpa)

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