In Rheinland-Pfalz gelten von Montag an leicht veränderte Corona-Regeln. So müssen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern die Teilnehmer von Veranstaltungen in Innenräumen nachweislich entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Die sogenannte 3G-Regel gilt unter anderem auch für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Kultur- und
Sportveranstaltungen in Innenräumen und für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetik und Körperpflege.
Mit der neuen Landesverordnung setzt das Land um, worauf sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mit den anderen Länderchefs und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am 10. August geeinigt hatten. Die inzwischen 25. Corona-Bekämpfungsverordnung ist bis zum 11. September befristet. Die meisten bisherigen Regelungen zur Corona-Pandemie gelten weiter, etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder beim Einkaufen. Im öffentlichen Raum sind Treffen mit maximal 25 Personen aus verschiedenen Hausständen gestattet.
Noch gilt auch in Rheinland-Pfalz die Sieben-Tage als wichtigster Wert, um den Verlauf der Corona-Pandemie zu beurteilen. Die
Landesregierung strebt aber eine andere Systematik an, die etwa auch die Belegung der Krankenhäuser miteinbezieht. Dazu soll eine
möglichst bundesweit einheitliche Regelung gefunden werden. Gleichzeitig sollen die Corona-Impfungen weiter vorangetrieben
werden. So ist etwa für den kommenden Samstag (28.8.) ein „Familienimpftag“ geplant, bei dem Kinder, Jugendliche, ihre Eltern
und Verwandten ohne Anmeldung in allen 31 Impfzentren und den sechs Impfbussen den Piks erhalten können. (mho/dpa)