Mit Beginn der neuen Woche gelten in Rheinland-Pfalz neue Corona-Regeln. Sie sollen unter anderem einen Schub bei den Schutzimpfungen bringen und Menschen besser schützen, die aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit besonders gefährdet sind. So sieht die Verordnung ab diesem Montag in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal vor.
Mit Blick auf den Fastnachtsauftakt und die Martinsumzüge in dieser Woche bringen die neuen Regeln Erleichterungen für Veranstaltungen im Freien. Die können ohne Schutzmasken, Abstand und Kontakterfassung stattfinden. Dasselbe gilt für die Weihnachtsmärkte, die wenig später öffnen werden. Die Personenbegrenzung (ein Mensch pro fünf Quadratmeter), die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen galt, entfällt.
Alle über 70-Jährige sollen eine schriftliche Einladung zu einer Auffrischung ihrer Corona-Schutzimpfung erhalten. Außerdem soll jeder Erwachsene, dessen Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt, sich künftig bei den niedergelassenen Ärzten oder an den Impfbussen den dritten Pieks verpassen lassen können. Deren Zahl wird von sechs auf zwölf verdoppelt werden. Verdoppelt wird auch die Zahl der Impfbustermine bis zum Jahresende, und zwar auf 500. Zusätzlich werden an zehn Krankenhausstandorten im Land dezentrale Impfeinrichtungen öffnen. Wo sich diese befinden, will Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) in dieser Woche bekanntgeben. (dpa/lrs/asc)