So., 26.01.2025 , 09:16 Uhr

Rheinland-Pfalz: Missbrauch von Medizinal-Cannabis über das Internet steigt

Medizinal-Cannabis können Ärzte bei bestimmten Krankheiten im Einzelfall verschreiben. Seit der Gesetzesänderung ist es einfacher im Internet zu bekommen. Minister Clemens Hoch sieht Handlungsbedarf.

Medizinisches Cannabis ist nach Einschätzung von Vertretern der rheinland-pfälzischen Landesregierung zu einfach im Internet zu bekommen. «Seit der Teillegalisierung von Cannabis am 1. April 2024 hat der Missbrauch von Medizinal-Cannabis über Internet-Plattformen in Deutschland deutlich zugenommen», stellt Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) fest und fordert gesetzliche Änderungen.

«Sie können sich inzwischen ohne Probleme im Internet ein Rezept und Cannabis bestellen», sagt auch der ausgeschiedene Leiter des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek. «Das ist nicht gut», betont er. «Das ist jetzt ein verschreibungspflichtiges Medikament, aber so wie starke Schmerzmittel – beispielsweise Ibuprofen 600.»

Hoch will Bundesgesetz beim Medizinal-Cannabis zurückdrehen

Um dem Missbrauch mit dem Arzneimittel entgegenzuwirken, hält es Hoch für die «wirksamste Maßnahme, Medizinal-Cannabis – wie bis zum April 2024 erforderlich und bewährt – erneut dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen». So werde der Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bundesweit eine wirksame Kontrolle des Vertriebs und der Anwendung von medizinischem Cannabis im Sinne des Patientenschutzes ermöglicht.

Gesetzlich Krankenversicherte mit einer schweren Erkrankung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Versorgung mit Cannabis, erläutert die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Haus- und Fachärzte dürften dies in bestimmten Fällen verordnen. Der Anbau müsse unter staatlicher Kontrolle erfolgen, erläutert die Kassenärztliche Vereinigung (KV).

Cannabis zu medizinischen Zwecken werde seit der Gesetzesänderung 2024 nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept, sondern per E-Rezept verordnet. Die Regelungen für medizinisches Cannabis fänden sich nicht mehr im Betäubungsmittelgesetz, sondern im neuen Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). (dpa)

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