Mo, 30.10.2023 , 16:51 Uhr

Rheinland-Pfalz: LKA und Kinderschutzbund raten zu maßvollem Halloween-Grusel - Strafen auch fürs Zuschauen

Rheinland-Pfalz. Halloween steht vor der Tür und vielerorts in Rheinland-Pfalz freuen sich Kinder und Jugendliche darauf, in schaurigen Kostümen durch die Nachbarschaft zu ziehen und Süßes oder Saures zu forderten. Dabei sollten Eltern aber ein paar Regeln beachten, mahnt der Kinderschutzbund Rheinland-Pfalz an.

Das Landeskriminalamt (LKA) appellierte am Montag, von übermäßigen Streichen und Vandalismus abzusehen. Das Verunstalten von Gebäuden oder Autos etwa seien keine harmlosen Scherze, sondern Sachbeschädigungen, teilte die Polizeibehörde am Montag mit. Bei solche Taten drohten strafrechtliche Konsequenzen und könnten mit Geldstrafen oder gar Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren enden. Die Beschädigung öffentlichen Eigentums – also etwa von Parkbänken, Bussen oder Bahnen – kann laut LKA sogar noch härter bestraft werden.

Das LKA warnte auch jene, die bei Halloween-Streichen „nur“ dabei sind und zuschauen. Dies gelte als gemeinschaftliche Sachbeschädigung und ziehe mindestens Geldstrafen und Schadensersatzforderungen nach sich. Außerdem sollten Eltern im Auge behalten, dass sie im Falle von Streichen ihrer Kinder haften können – etwa wegen mangelnder Aufsicht. Deshalb ist es dem LKA zufolge ratsam, vor der Halloween-Nacht von Dienstag auf Mittwoch mit den Kindern über passende Streiche zu sprechen. Außerdem sollten Eltern ihren Nachwuchs ermutigen, sich nicht von Gruppendynamiken zu Straftaten verleiten zu lassen. Wenn möglich, sollten Eltern ihre Kinder auf ihren Halloween-Abenteuern begleiten, um mögliche Probleme zu vermeiden.

Dazu forderte auch der Kinderschutzbund Rheinland-Pfalz auf. Es sei sehr wichtig, Kinder beim Rundgang zu begleiten – in jedem Fall bis zum Alter von zehn bis zwölf Jahren, teilte ein Sprecher der Organisation am Montag mit. Eltern sollten zudem wissen, was ihren Kindern zumutbar sei: „Vor allem kleine Kinder können nicht einschätzen, was spaßig sein soll, und was ernst ist“, betonte Joachim Türk, Mitglied des Landesvorstands des Kinderschutzbundes Rheinland-Pfalz. Wenn Kinder sich doch erschrocken hätten, bräuchten sie Beruhigung und das Zuhause als sicheren Hafen, auch wenn der Halloween-Spaß dann vorzeitig enden müsse. Kinder, die schon allein losziehen dürfen, sollen der Organisation nach am besten in Gruppen gehen – mit älteren Jugendlichen, die die Verantwortung tragen. Wichtig sei, eine feste Route auszumachen und eine Zeit für die Heimkehr festzulegen, hieß es.

Und auch wenn es weniger gruselig sei: Die Kostüme sollten laut Kinderschutzbund nicht allzu blutrünstig sein. Einen Tipp für Hauseigentümer hat der Sprecher der Organisation auch noch: Sie sollten ihre Hauseingänge beleuchten und es nicht darauf anlegen, Kinder zu erschrecken. Der Halloween-Spuk hat eine seiner Wurzeln vermutlich in der keltischen Mythologie. In der Nacht vor Allerheiligen (1. November) sollen die Toten zwischen dem Diesseits und dem Jenseits wandeln. Der Brauch wurde von irischen Auswanderern mit in die USA genommen, kam aber später von dort wieder nach Europa. Seit einigen Jahren wird Halloween auch in Deutschland vermehrt gefeiert. Kinder klingeln in der Regel an Haustüren und fragen nach „Süßem oder Saurem“. (lrs/mj)

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