Sa, 15.06.2024 , 11:14 Uhr

Rheinland-Pfalz: Landeskriminalamt warnt vor den Folgen von Lachgas-Konsum

Der Konsum von Lachgas hat in Rheinland-Pfalz nach Einschätzung von Ermittlern in den vergangenen vier Jahren zugenommen. Da der Umgang mit dem leichten Narkosemittel aber weder unter das Betäubungsmittelgesetz falle noch grundsätzlich verboten sei, würden diese Fälle in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfasst, sagte die Sprecherin des Landeskriminalamts (LKA), Julia Emmerling, in Mainz. Zahlen gibt es dazu also nicht. Die Polizei warnt aber vor den vielfältigen Gefahren der missbräuchlichen Verwendung von Lachgas. Das Einatmen könne zu Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerzen und Kribbeln führen. Auch Übelkeit, Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen und Ohnmacht könnten ausgelöst werden. Längerer und übermäßiger Konsum von Lachgas könne zu für das Gehirn und andere Organe gefährlichem Sauerstoffmangel führen. Und: „Die chronische Einnahme von Lachgas kann die Fähigkeit des Körpers beeinträchtigen, Vitamin B12 aufzunehmen, das für die Nervenfunktion und die Produktion roter Blutkörperchen unerlässlich ist“, teilte das LKA mit. Psychosen, Halluzinationen und Stimmungsschwankungen seien nicht auszuschließen, zudem bestehe die Gefahr der psychischen Abhängigkeit von der Droge. Lachgas (Distickstoffmonoxid/N2O) ist dem LKA zufolge eine farblose und süßlich riechende Verbindung aus Stickstoff und Sauerstoff. Lachgas werde in der Medizin als leichtes Narkosemittel verwendet, da es eine schmerzstillende und betäubende Wirkung habe. Lachgas werde aber auch in der chemischen Industrie und der Landwirtschaft eingesetzt. Es werde meist in kleinen Kartuschen verkauft, die eigentlich zum Aufschäumen von Schlagsahne verwendet würden. Um Lachgas als Droge verwenden zu können, würden diese Kartuschen mit speziellen Geräten (Crackern) geöffnet. Das Lachgas werde dann in Ballons gefüllt und daraus eingeatmet. (lrs/mj)

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