Von Wolfgang Jung, dpa
Die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz erleben ihre erste sommerliche Feiersaison seit der umstrittenen Teillegalisierung von Cannabis. Zwar untersagt das im April in Kraft getretene Bundesgesetz das Kiffen in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen – was faktisch ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil dort auch Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Kommunen beklagen jedoch Grauzonen.
Land: Kontrolle ist kommunale Aufgabe Die rheinland-pfälzische Regierung hatte unlängst eine Landesverordnung verabschiedet – sie sieht vor, dass Kontrolle und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit individuellem Konsum sowie dem Besitz von Cannabis eine kommunale Aufgabe ist, konkret die örtlichen Ordnungsbehörden dafür zuständig sind. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz sieht dadurch zusätzliche Kosten auf Städte zukommen. Die bayerische Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern hatte in jüngerer Vergangenheit ein Landesgesetz auf den Weg gebracht, nach dem Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten verboten wird. Wie ist das in rheinland-pfälzischen Gemeinden? „Die Regeln gibt das Cannabisgesetz vor“, betont man etwa in Ludwigshafen. Konsum in der Nähe von Kindern sei verboten. „Das Gleiche gilt im Bereich der „Bannmeilen“ um Schulen und Kindergärten. Damit ergibt sich ein faktisches Verbot bei lokalen Festen“, sagt ein Sprecher der zweitgrößten Stadt in Rheinland-Pfalz. Er räumt ein: „Das Problem liegt in der Überwachung der Regelungen.“
Dürkheimer Wurstmarkt ohne Joint
Die Stadt Koblenz werde den Konsum von Cannabis bei Veranstaltungen ohne Altersbeschränkung nicht zulassen, teilt die Stadtverwaltung mit. Solche Veranstaltungen richteten sich auch an Familien mit Kindern. „Aus Gründen des Kinder- und Jugendschutz soll hier der Konsum von Cannabis untersagt sein.“ Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim sieht derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eigener Konsumverbote in Bezug auf die Veranstaltungen. Allerdings ergebe sich durch die allgemeinen Verbotstatbestände etwa von Cannabis-Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Menschen unter 18 Jahren de-facto ein solches Verbot für Veranstaltungen, insbesondere auch für den Dürkheimer Wurstmarkt. „Große Teile des Wurstmarktplatzes als Veranstaltungsgelände liegen in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen, als auch Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie deren Sichtweite“, erklärt ein Sprecher. Regelt das Bundesgesetz abschließend?
In Landau ist der Stadt daran gelegen, dass es beim Mai- und beim Herbstmarkt keinen Cannabis-Konsum auf dem Festgelände gibt. „Beim Maimarkt hatten wir Hinweise an den Eingängen, und die von uns beauftragte Security hatte ein Auge auf die Einhaltung der Regeln“, betonte eine Sprecherin. Zu Verstößen sei es kaum gekommen. „So wollen wir das auch beim Herbstmarkt im September handhaben.“ Oberbürgermeister Dominik Geißler (CDU) kritisiere jedoch, dass der Bund ein Gesetz erlassen und das Land die Zuständigkeit für die Kontrollen an die Kommunen weitergegeben hat – und es am Ende wieder Städte und Gemeinden sind, die die Mehraufgabe schultern sollen. „Deshalb wird die Stadt auch ganz sicher nicht zum „Anti-Kiffer-Blockwart“ werden“, unterstreicht die Sprecherin. Man sehe im Moment ohnehin kein großes Problem mit Cannabis-Konsum in Landau. „Auch nicht bei Festen.“ (dpa/lrs/mj)