Mi, 20.11.2024 , 16:05 Uhr

Rheinland-Pfalz: Katalog regelt Bußgeld für Verstöße gegen Cannabisgesetz

Mainz. Verstöße gegen das Cannabisgesetz werden in Rheinland-Pfalz jetzt mit einem Bußgeldkatalog sanktioniert. Der Schwerpunkt liege auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen, teilte Sozialministerin Dörte Schall (SPD) in Mainz mit. Cannabiskonsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen könne mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Verstöße können bis zu 30.000 Euro kosten

Besonders teuer werden Verstöße, die gegen das Prinzip der Anbauvereinigungen verstoßen. Die Einfuhr von Samen aus dem Nicht-EU-Ausland beispielsweise kann bis zu 25.000 Euro kosten. Auch die Werbung für Cannabis oder für die Anbauvereinigungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 sanktioniert werden. Bis zu 30.000 Euro können fällig werden, wenn Cannabis oder Samen nicht vernichtet werden, die nach dem Gesetz nicht weiter gegeben werden dürfen.

Mit dem Bußgeldkatalog werde eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sichergestellt, sagte Schall.

Bußgeld zum Cannabisgesetz dient Jugendschutz

Seit 1. April ist nach dem bundesweiten Cannabisgesetz grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Erwachsene erlaubt. Die Regelungen für die dazu notwendigen Anbauvereinigungen gelten seit 1. Juli. Etwa ein halbes Dutzend solcher Clubs hat inzwischen eine Erlaubnis für den Anbau, rund 30 Anträge sind insgesamt eingegangen. Im Dezember soll es die erste Cannabis-Ernte geben.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sieht das Cannabisgesetz vielerorts aber auch ein Konsumverbot vor, so etwa in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen, in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Einschränkungen gibt es auch für den Konsum in Fußgängerzonen. (dpa)

Das könnte Dich auch interessieren

30.10.2024 Heidelberg: Entscheidung gefallen – Teilerfolg für Anwohner in Heidelberg Anwohnende der Heidelberger Altstadt haben vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Streit um die Kneipen-Öffnungszeiten einen Teilerfolg errungen. Nun ist die Stadt am Zug. Heidelberg. Es ist ein Teilerfolg für Anwohner im Streit um die Kneipenöffnungszeiten in der Heidelberger Altstadt. Das Gericht hat bislang allerdings keine konkreten Aussagen dazu gemacht, wie die Änderungen auszusehen haben. Das 23.09.2024 Baden-Württemberg: Queere Menschen werden laut Befragung immer noch diskriminiert Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans-Menschen sehen sich nach Einschätzung ihrer Interessenverbände zunehmend Anfeindungen ausgesetzt. Das zeigt auch eine Onlinebefragung. Stuttgart. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans-Menschen, queere sowie intergeschlechtliche Menschen sind in verschiedenen Lebensbereichen im Land nach wie vor Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Nach Analysen des Statistischen Landesamtes in Stuttgart wurden 45 Prozent der Teilnehmenden einer Onlinebefragung 19.08.2024 Rheinland-Pfalz: Längere Arbeitszeiten - Einwohner in Rheinland-Pfalz sind besonders fleißig Die Rheinland-Pfälzer haben sich nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf längere Arbeitszeiten eingestellt. So ist das Rentenzugangsalter auch 2023 weiter leicht gestiegen, auf etwas über 64 Jahre, wie der Sprecher der DRV Rheinland-Pfalz, Hans-Georg Arnold, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Nur noch 22 Prozent der neuen Altersrenten enthielten Abschläge. Diese betragen 0,3 Prozent pro Kalendermonat. 10.08.2024 Stuttgart/ Heidelberg: Bau neuer Wohnheimplätze für Azubis in Sicht Den Schulabschluss in der Tasche, beginnt für viele ein neuer Lebensabschnitt: eine Ausbildung. Zuhause auszuziehen können sich aber nur wenige leisten. Wohnheimplätze sind rar. Stuttgart. Baden-Württembergs Bauministerin Nicole Razavi rechnet in den kommenden Jahren mit zusätzlichen Wohnheimplätzen für junge Menschen. Die CDU-Politikerin sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart, man sei mit 20 Interessenten in konkreten