Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat die telefonische Krankschreibung als Schutz und Entlastung der Ärzteschaft begrüßt. «Die Krankschreibung per Telefon hat sich bereits während der Corona-Pandemie bewährt, indem Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten krankschreiben konnten, ohne sie mit Symptomen in einem vollen Wartezimmer unterzubringen», teilte der Minister am Donnerstag in Mainz mit. Es gelte, alle Möglichkeiten zu nutzen, um leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander zu trennen, Kontakte nach Möglichkeit zu reduzieren und gleichzeitig das medizinische Personal zu entlasten. Die bundesweite Regelung gilt nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken vom Donnerstag ab sofort. Den Angaben zufolge greift sie für Patientinnen und Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind sowie keine schweren Symptome haben. Voraussetzung ist auch, dass keine Videosprechstunde möglich ist. Die Ärztinnen und Ärzte können dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage ausstellen. Schon während der Corona-Krise hatte es eine mehrfach verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie war im Frühjahr ausgelaufen.