Größere Lastwagen mit Hilfsgütern für die Ukraine dürfen in Rheinland-Pfalz nun auch an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Dies sei eine Ausnahmegenehmigung vom sonst geltenden Sonntagsfahrverbot, heißt es. Auch alle anderen Bundesländer haben eine solche Ausnahme zunächst bis zum 26. Juni beschlossen. Normalerweise dürfen Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen und LKW mit Anhänger nicht an Sonn- und Feiertagen zwischen 0.00 und 22.00 Uhr unterwegs sein.