Mainz. Die erste Cannabis-Anbauvereinigung in Rheinland-Pfalz kann an den Start gehen. Der Anbaugemeinschaft SüdWest e. V. in Lambrecht in der Pfalz sei die landesweit erste Erlaubnis zum Betrieb erteilt worden, teilte das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz mit. Der Verein sei nun berechtigt, Cannabis zum Zwecke des Eigenkonsums gemeinschaftlich anzubauen und an seine Vereinsmitglieder weiterzugeben.
Vereine können seit dem 1. Juli Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen beim Landesamt stellen. Bisher seien 22 Anträge eingegangen, teilte die Behörde mit. Wenn alle erforderlichen Unterlagen da sind, soll die Prüfung innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Bald weitere Genehmigungen
«Wir freuen uns, dass wir bereits heute das erste Antragsverfahren abschließen können», teilte der Präsident des Landesamtes, Detlef Placzek, mit. Es sei absehbar, dass in nächster Zeit weitere Antragsprüfungen beendet und weitere Erlaubnisse erteilt würden.
Seit 1. April gilt bundesweit eine Teillegalisierung von Cannabis. Seitdem dürfen Volljährige in begrenzter Menge Cannabis konsumieren und zu Hause für den Eigenbedarf anbauen.
Seit dem 1. Juli können auch sogenannte Social Clubs Genehmigungen beantragen, damit ihre maximal 500 Mitglieder Cannabis anbauen und für den Eigenkonsum nutzen dürfen.
Antragsprüfung ist «komplex»
Die Anträge auf Erlaubnis werden von vier Mitarbeitenden des Amtes bearbeitet. Das Team setze sich zusammen aus einem Juristen, zwei Verwaltungsmitarbeitern und einem Gärtner, hieß es. Mit einem Antrag müssten Unterlagen wie eine Satzung, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, aber auch ein Abfallkonzept eingereicht werden.
«Die Prüfung der Anträge gestaltet sich dementsprechend komplex», sagte Placzek. Vor allem bei den nötigen Konzepten und bei der Satzung habe es bei der Antragsprüfung bereits Aufforderungen an Antragsteller gegeben, nachzubessern.
Das Landesamt ist auch für die regelmäßige Kontrolle und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig. Auch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf die Vereine falle in den Bereich. (dpa/lrs)