Für die Reform der Grundsteuer muss das Land Rheinland-Pfalz einen zweistelligen Millionenbetrag aufwenden. Die Kosten für das Vorhaben beliefen sich bis einschließlich 2022 auf rund 16,8 Millionen Euro, teilte das Finanzministerium auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion in Mainz mit. In Rheinland-Pfalz müssen insgesamt rund 2,5 Millionen Immobilien neu bewertet werden.
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland.
Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert.
Nicht alle Länder wenden bei der neuen Berechnung der Grundsteuer die gleichen Kriterien an: Während die meisten das kritisierte Modell des Bundes nutzen, haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Berechnungsmethoden entwickelt. (dpa/lg)