In der rheinland-pfälzischen Corona-Politik hat es nach den jüngsten Bund-Länder-Beratungen keinen grundlegenden Kurswechsel gegeben. Ein paar Regeln ändern sich dennoch. Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung tritt an diesem Montag in Kraft, die neuen Vorschriften zur Absonderung gelten seit Samstag.
– Kontaktverfolgung: Die Gesundheitsämter sollen zunächst auf eine generelle Kontaktverfolgung verzichten. Hintergrund dafür sind die rasant steigenden Infektionszahlen, die eine Kontaktverfolgung immer schwieriger machen. Weiterhin erfasst werden sollen dagegen die Kontakte zum Schutz besonders gefährdeter Menschen beispielsweise bei Infektionen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen.
– Teststrategie: An den Schulen soll die Zahl der anlasslosen Testungen zunächst bis zum Beginn der Winterferien am 21. Februar von zwei auf drei pro Woche erhöht werden. Diese sind verpflichtend für alle ohne Immunisierung, also für alle, die weder geimpft noch genesen sind. Für alle anderen sind sie freiwillig.
– Absonderung: Wenn bei einem Schüler oder einer Schülerin eine Infektion angezeigt wird und auch ein zweiter Test positiv ist, wird eine zehntägige Selbstisolation angeordnet. Diese kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden. Grundsätzlich wird aber die Absonderung auf die von einer Infektion betroffenen Schüler und Lehrkräfte beschränkt. Die bisherigen Quarantäneregelungen für die direkten Sitznachbarn entfallen. In Kitas ist bei einem Infektionsfall zunächst die Absonderung für alle unmittelbaren Kontaktpersonen vorgesehen. Bei einem negativen Bürgertest und wenn es keine Symptome einer Erkrankung gibt, können Eltern ihr Kind am nächsten Tag wieder in die Kita bringen.