Die dunklen Zeiten sind vorbei: Denkmäler, Wahrzeichen und Kirchen in Rheinland-Pfalz dürfen nun abends wieder regelmäßig angestrahlt werden. Der Grund: Die Energiesparverordnung des Bundes, die wegen der Energiekrise die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen untersagt hatte, ist am Samstag (15. April) ausgelaufen. Manche Städte haben bereits angekündigt, die Lichter wieder anzuknipsen. Andere aber wollen zunächst noch darüber beraten, wie es weitergeht, ergab eine Umfrage in Rheinland-Pfalz.
In Neustadt an der Weinstraße ist noch keine Entscheidung gefallen, ob oder in welchem Umfang die Energiesparmaßnahmen nach dem Auslaufen der Verordnung fortgeführt werden sollten, sagte der Sprecher der Stadt. Neustadt an der Weinstraße habe seit vergangenem September an 20 Objekten in städtischer Zuständigkeit die Beleuchtung abgeschaltet.
Offen ist es auch noch in Ludwigshafen. «Ob die Abschaltung der Außenbeleuchtung von bestimmten Gebäuden und Denkmälern fortgeführt wird, muss noch geprüft und von der Stadtspitze beschlossen werden», sagte der Sprecher der Stadt. In Ludwigshafen sei im Juli 2022 beschlossen worden, die Außenbeleuchtung von städtischen Gebäuden und Baudenkmälern abzuschalten – wegen einer möglichen Gasmangellage im Zuge des Ukraine-Krieges. (dpa/lg)