Rheinland-Pfalz lockert von Freitag an die Corona-Schutzmaßnahmen deutlich. «Wir gehen den zweiten großen Schritt Richtung Normalität», sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Dienstag in Mainz. Mit der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt auch eine neue Absonderungsverordnung in Kraft, die vor allem Kindern und Jugendlichen das Leben leichter macht. An den Schulen bleibt aber noch bis zum 14. März alles wie bisher.
«In den allermeisten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gilt ab Freitag die 3G-Regel», sagte Hoch. Also: geimpft, genesen oder getestet. «Die 2G-Regel gilt nur noch bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmenden.» Strenger geht es noch in Clubs und Diskotheken zu: Sie dürfen zwar seit 23. Dezember 2021 erstmals wieder öffnen, aber nur unter der 2G plus-Regel. Ein Überblick:
Maskenpflicht: Immer wenn der Impfstatus oder ein Test kontrolliert werden, kann die Maske wegfallen – sie wird aber weiterhin empfohlen. In nicht-kontrollierten Innenräumen wie beim Einkaufen oder in Behörden ist die Maske weiterhin Pflicht.
Quarantäne/Isolation: Minderjährige müssen als Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr in Quarantäne. Die sogenannte Absonderungspflicht gilt für Kinder und Jugendliche nur noch, wenn sie selbst mit dem Coronavirus infiziert sind.
Testpflicht für Kinder und Jugendliche: Sie müssen sich bei Freizeitaktivitäten nicht mehr auf das Virus testen. Ausnahme sind Großveranstaltungen ab 2000 Teilnehmern für nicht-immunisierte Jungen und Mädchen.
Schulen: An den Schulen entfällt – wegen der Schutzfrist nach den Winterferien – erst vom 14. März an die Maskenpflicht im Sport- und Musikunterricht aller Jahrgangsstufen. An den Grund- und Förderschulen muss dann auch am Platz keine Maske mehr getragen werden – allerdings im Gebäude.
Es wird nur noch zwei Mal und nicht mehr drei Mal pro Woche ohne Anlass getestet. Nach Infektionsfällen bleibt es bei der bisherigen Regelung (fünfmaliges Testen). Für Geimpfte und Genesene sind die Testreihen freiwillig. Die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit der Grund- und Förderschulen im Ganztagsbetrieb fällt weg.
Vom 21. März an muss die Maske dann voraussichtlich an allen Schulen nicht mehr am Platz getragen werden. «Damit ist auch ein uneingeschränkter Ganztagsschulbetrieb wieder möglich», sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD).
Kitas: Bei den Kitas bleibt es bis auf weiteres bei den aktuellen Regelungen. «Wir beobachten auch die Situation dort sehr genau», versprach Hubig.
Gastronomie und Hotellerie: Es gilt jetzt wieder die 3G-Zugangsregel: geimpft, genesen oder getestet (bisher 2G plus). Die Maskenpflicht gilt nur noch für Abholsituationen, Hygienekonzepte müssen nicht mehr vorgehalten werden.
Sport: Außen und innen gilt jetzt auch wieder 3G – ebenso in Bädern, Thermen und Saunen. Die Begrenzung auf die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl fällt weg.
Kultur: 3G gilt ebenso für Museen, Theater, Kinos, Proben und Auftritte der Breiten und Laienkultur sowie für andere kulturelle Einrichtungen.
Freizeit: Für Freizeit- und Kletterparks, Minigolfplätze und Zoos gilt 3G. Es müssen keine Masken getragen werden. Die Begrenzung der Besucher auf die Hälfte gibt es nicht mehr.
Dienstleistungen: Für nicht körpernahe Dienstleistungen gilt für die Kunden: Abstand halten und Maske tragen. Für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure gilt wieder 3G (statt bisher 2G). Kunden und Dienstleister müssen Masken tragen, wenn dies möglich ist. Auch bei der Prostitution ist erneut 3G (vorher 2G plus) Voraussetzung.
Veranstaltungen: 3G gilt bei bis zu 2000 Teilnehmenden. Die Maske ist ab 250 Menschen Pflicht, wenn keine festen Plätze eingenommen werden. Sie entfällt bei festen Plätzen und beim Essen und Trinken. Für Veranstaltungen mit mehr als 2000 Menschen gilt 2G. Eine Ausnahme sind nicht-immunisierte Minderjährige, die dann aber einen aktuellen Test brauchen.
Obergrenzen bei Veranstaltungen: Mit mehr als 2000 Menschen in geschlossenen Räumen dürfen maximal 60 Prozent der Plätze genutzt werden und insgesamt dürfen es nicht mehr als 6000 Menschen sein. Bei mehr als 2000 Menschen gilt draußen: 75 Prozent der Platzkapazität und maximal 25 000 Menschen.
Europäischer Grenzraum: Im Grenzraum Rheinland-Pfalz, Luxemburg, Belgien und Frankreich herrsche schon ab diesem Donnerstag wieder weitgehend Normalität beim Pendeln und Hin- und Herfahren, sagte Hoch. Der Grund: Die Länder werden von der Liste der Hochrisikogebiete gestrichen. Die jeweiligen Corona-Regeln müssten aber selbstverständlich eingehalten werden.
Gottesdienste: Hier entfällt die Testpflicht. Es gilt weiterhin Maskenpflicht außer für Geistliche, Lektoren, Vorbeter, Kantorinnen, Vorsänger und Musiker.