Nach drei Jahren Corona-Pandemie fallen zum 1. März alle Corona-Vorschriften in Rheinland-Pfalz. So müssen Beschäftige und Bewohner in medizinischen Einrichtungen keine Maske mehr tragen. Auch Infizierte dürfen sich außerhalb ihrer Wohnung maskenfrei bewegen. Die Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern fällt weg. Eine Regel bleibt dennoch bestehen: die FFP2-Maskenpflicht für Besucher von medizinischen Einrichtungen wird bis 7. April ausgeweitet, so das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium.