Rheinland-Pfalz. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat H&M verklagt und vor Gericht recht bekommen. Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, war die fehlende E-Mailadresse für Verbraucher auf der deutschen Internetseite Anlass der Klage. Deshalb sei Kunden der Kontakt zum Unternehmen nur über Chatbot oder Hotline möglich gewesen.
Die Betreiber von Internetshops seien innerhalb der EU gesetzlich verpflichtet, eine E-Mailadresse anzugeben, die eine Kontaktaufnahme mit dem Internetshop-Betreiber ermöglicht. Telefon und Chatbot brachten Nachteile für Verbraucher mit sich: Anrufe seien häufig nur zu vorgegebenen Zeiten möglich und Kunden hingen oft lange in einer Warteschlange. Das sei nicht nur ärgerlich, sondern halte möglicherweise viele Verbraucher davon ab, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ebenfalls sei das Mitsenden von Anhängen nicht immer möglich und die Zahl der möglichen Zeichen in begrenzt. Sowohl nach einem Telefonat sowie einem Dialog mit einem Chatbot hätten Verbraucher hinterher oft keine Beweise in der Hand.
Der Vorteil bei der Kontaktaufnahme per E-Mail sei, dass Verbraucher entscheiden können, wann und wie sie sich an das Unternehmen wenden möchten. Hierbei können Anhänge beigefügt werden, unbegrenzt Zeichen geschrieben und der Schriftwechsel zählt als Beweis bei juristischen Auseinandersetzungen. (dls)