In Rheinland-Pfalz sind bislang 641 Anträge wegen möglicher gesundheitlicher Schäden nach einer Corona-Impfung gestellt worden – 15 Fälle wurden bislang positiv entschieden. Das teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung der Deutschen Presse-Agentur mit. In 377 Fällen wurde der Antrag abgelehnt, 18 hätten sich «sonstig» erledigt und 231 Fälle seien aktuell noch in Bearbeitung.
Bei den 15 anerkannten Impfschadensfällen ging es jeweils sechsmal um den Impfstoff von Johnson & Johnson und von Astrazeneca. Zwei Personen seien mit dem Vakzin von Biontech und eine weitere mit Moderna geimpft worden, sagte die Sprecherin des Landesamtes in Mainz. Generell gelte, dass nicht jede Erkrankung, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftrete, einen Impfschaden darstelle.
Unter einem anzuerkennenden Impfschaden verstehe man die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer «über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung durch eine öffentliche Schutzimpfung», teilte das Amt mit. Hierbei müssten sowohl die Impfung an sich, die gesundheitliche Schädigung danach und ein über sechs Monate hinausgehender, bleibender Gesundheitsschaden bewiesen werden.
Seit Jahresbeginn erfolge die Versorgung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht: Die monatliche Entschädigungszahlung kann je nach Grad der Schädigung von 400 Euro bis 2000 Euro monatlich reichen. Weitere Leistungen hingen von der jeweiligen gesundheitlichen Situation des Berechtigten ab. (dpa)