Rheinland-Pfalz. Im Rahmen der Cannabis-Teillegalisierung sind bislang in Rheinland-Pfalz elf Personen aus dem Strafvollzug entlassen worden. Die Entlassungen seien im Fall von noch nicht vollständig vollstreckten Strafen für Handlungen erfolgt, die seit dem 1. April nicht mehr strafbar seien, teilte das Justizministerium in Mainz mit. Zuvor hatte die «Rhein-Zeitung» darüber berichtet. Der Großteil der Entlassungen sei schon in der vergangenen Woche im Zusammenhang mit einer Feiertagsamnestie zu Ostern erfolgt, ein Häftling sei am 1. April freigekommen, zwei weitere am Dienstag (Stand: Nachmittag des 4. April).
Insgesamt müssen in Rheinland-Pfalz wegen des Cannabis-Gesetzes rund 9800 Strafakten geprüft werden, wegen der in dem Gesetz vorgesehenen Amnestieregelung für Altfälle. Wann die Prüfung all dieser Verfahren abgeschlossen ist, kann laut Justizministerium noch nicht gesagt werden. In vielen Fällen seien gerichtliche Entscheidungen erforderlich.
Das sei immer dann der Fall, wenn Gesamtstrafen verhängt worden seien, also Strafen wegen mehrerer Taten wie etwa Cannabis-Besitz und Körperverletzung. Diese Strafen müssten nun gegebenenfalls reduziert werden. «Diesen gerichtlichen Entscheidungen muss ein geregeltes Verfahren unter Beachtung der Rechte des Betroffenen vorausgehen», erklärte das Ministerium. «Das kann einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen.»
Den betroffenen Verfahren werde ein gewisser Vorrang eingeräumt. Weil währenddessen aber nicht die Verfolgung schwerer Kriminalität bei den Staatsanwaltschaften an Bedeutung verliere, könne aktuell weniger Zeit für die Bearbeitung weniger schwerer Kriminalität bleiben, teilte das Ministerium weiter mit. (dpa)