So, 19.11.2023 , 12:27 Uhr

Rheinland-Pfalz: Ausgleichszahlung für Wolfsrisse nur bei Grundschutz für Herden

Mainz. Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) hat die Weidetierhalter in Rheinland-Pfalz zu einem konsequenten Herdenschutz aufgerufen. In der Koexistenz zwischen Wolf und Weidetierhaltern sei der präventive Herdenschutz von essenzieller Bedeutung und könne die Zahl der Übergriffe drastisch reduzieren, erklärte die Ministerin in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion in Mainz.

Ein konsequenter Herdenschutz können auch einen höheren Effekt haben als der Abschuss von Wölfen. Gerade in Regionen mit Wolfspräsenz müssten alle gefährdeten Weidetiere geschützt werden.

Die Umweltministerin verwies auf einen Vorfall vom September aus dem Westerwaldkreis mit drei toten, drei verletzten und einem verschwundenen Schaf. Die genetische Analyse habe bestätigt, dass die Tiere Opfer von Wolfsangriffen waren. Bei der weiteren Begutachtung sei auf der Fläche aber kein Weidezaun vorgefunden worden, der den Vorgaben des wolfsabweisenden Grundschutzes entsprach. Die Ausführung des Weidezauns habe nicht darauf schließen lassen, dass spezielle wolfsabweisende Maßnahmen ergriffen wurden.

Die Möglichkeit für das Beantragen einer Ausgleichszahlung für die vom Wolf getötete Schafe ist nach den Regelungen des Landes innerhalb eines ausgewiesenen Präventionsgebiets wie dem Westerwald an das Vorhandensein einer Zäunung gemäß des wolfsabweisenden Grundschutzes geknüpft. Da diese nicht vorhanden war, könne auch kein Antrag auf eine Ausgleichszahlung gestellt werden, teilte Eder mit. Die zweijährige Übergangszeit zur Erstellung des Grundschutzes sei im Präventionsgebiet Westerwald zudem bereits abgelaufen gewesen.

Nach Angaben des Umweltministeriums wurde bis Ende September in diesem Jahr bislang 151 000 Euro für Herdenschutzmaßnahmen bewilligt. Im Jahr 2022 habe die Summe bei insgesamt 219 000 Euro in Rheinland-Pfalz gelegen. (dpa)

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