Im Haushaltsjahr 2023 werden den Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz mehr als 80 Millionen Euro Städtebauförderungsmittel zur Verfügung stehen. Das teilte Innenminister Michael Ebling mit. Die Gelder werden von Bund und Land bereit gestellt.
„In Rheinland-Pfalz fördern wir über das Städtebauförderprogramm neben den Ober- und Mittelzentren auch unsere kleineren Städte und größeren Gemeinden im ländlichen Raum“, teilte Ebling mit. Die Mittel der Städtebauförderung sollten so eingesetzt werden, dass auch kleinere Gemeinden profitieren. Das Land plane, im Jahr 2023 bis zu 120 Innenstädte, Ortskerne und Stadteilquartiere bei vielfältigen Projekten zu unterstützen.
Mit der Städtebauförderung habe die Politik in den vergangenen 50 Jahren viel erreicht, hieß es weiter. Im ganzen Land hätten sich lebendige und lebenswerte Innenstädte und Wohnquartiere entwickeln können. Mit dieser Unterstützung könnten die Kommunen die jeweils aktuellen Herausforderungen vor Ort angehen.
Um die Planbarkeit für die Kommunen zu erhöhen und eine schnellere Umsetzung zu ermöglichen, hätten sich Bund und Länder auf eine zweijährige Förderung geeinigt. Die Fördermittel verteilten sich auf die drei Bund-Länder-Programme „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“, „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“. Das Land rechnet für das Programmjahr 2023 insgesamt mit einem Anteil an Bundesmitteln in Höhe von rund 32,9 Millionen Euro.
Ergänzt werde die klassische Städtebauförderung 2023 erneut durch die landeseigenen Programme „Strukturprogramm“ und „Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“. Das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ wurde im Jahr 2023 erstmals auch auf die Zentren ausgeweitet, sodass sich in diesem Jahr alle rheinland-pfälzischen Kommunen mit Zentrumsfunktion bewerben können. Damit solle dem Strukturwandel in den Innenstädten mit neuen und innovativen Ideen entgegengewirkt werden.
Die Förderung erfolge vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarungen „Städtebauförderung 2023/2024“ nach Gegenzeichnung aller 16 Bundesländer. (dls)