Rheinland-Pfalz stellt das System der Kostenerstattung für die Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten um. Künftig soll eine einmalige Pauschale von 10.000 Euro pro Person gezahlt werden, kündigte Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) in Mainz an.
7.500 Euro der Summe kommen vom Bund, 2.500 Euro zahlt das Land. Die Pauschale soll für alle in die Kommunen verteilten Asylsuchenden gezahlt werden, unabhängig von ihrem Status im Asylverfahren. Die neue Regelung sei ein zentraler Punkt der Reform des Landesaufnahmegesetzes, erklärte Binz.
Das Gesetz soll im zweiten Quartal des laufenden Jahres im rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet werden und dann rückwirkend zum Jahresstart in Kraft treten. Damit könnten die Kommunen bereist 2025 von den finanziellen Vorteilen der neuen Regelung profitieren, sagte die Grünen-Politikerin.
Vorgesehen ist demnach auch eine Pauschale von 1.500 Euro pro Person für Sonderaufnahmen. Dabei geht es vor allem um besonders schutzbedürftige Gruppen wie Vertriebene aus der Ukraine oder Personen aus humanitären Aufnahmeprogrammen des Bundes. Für diese Gruppen entstünden den Kommunen weniger Kosten, da sie in der Regel nach der Verteilung Leistungen aus dem Bürgergeld oder der Sozialhilfe beziehen.
Mit der Einführung von Einmalpauschalen und dem Verzicht auf aufwendige Einzelfallprüfungen werde der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, betonte die Integrationsministerin. Damit werde auch bei hohen Zugangszahlen von Schutzsuchenden eine zeitnahe Abrechnungen durch die Kommunen ermöglicht. (dpa)