Rhein-Pfalz-Kreis. Nach einem Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Gerolsheim (Kreis Bad Dürkheim) im August hat es weder dort noch im Zuständigkeitsgebiet des Kreisveterinäramtes einen weiteren Fall der Erkrankung gegeben. Daher konnten die erweiterten Maßnahmen, die der Fall nach sich gezogen hatte, wieder zurückgefahren werden, hieß es in einer Mitteilung.
Die Sperrzone III zur ASP-Bekämpfung bei Hausschweinen wird somit aufgehoben. Die Sperrzone I – eine sogenannte Pufferzone – zur Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen wird in Absprache mit dem Land Rheinland-Pfalz verkleinert. Die Gemeinden Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim, Rödersheim-Gronau und Böhl-Iggelheim gehören nun weder dieser noch einer anderen Sperrzone an, hieß es weiter. Die Auflagen für Jäger und Landwirte entfallen in diesen Gemeinden.
In der verbliebenen Sperrzone I bleiben die Auflagen indes bestehen. Sie umfasst folgendes Gebiet:
Heuchelheim bei Frankenthal, Heßheim, Lambsheim, Maxdorf, Birkenheide, Fußgönnheim, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, die Stadt Frankenthal (Pfalz, sofern nicht bereits Teil der Sperrzone II), Otterstadt, Waldsee, die Stadt Ludwigshafen am Rhein (sofern nicht Teil der Sperrzone II) sowie ein Teilgebiet der Stadt Schifferstadt und ein Teilgebiet der Stadt Speyer.
Zusätzlich wurde in der Sperrzone II, der sogenannten infizierten Zone, das Jagdverbot ergänzt:
In diesem Gebiet ist nun das Abschießen sogenannter Überläufer – also einzelne Wildschweine, die sich genau an der Grenze zur Sperrzone I befinden – erlaubt. Diese müssen anschließend zentral entsorgt werden.
Weitere Informationen zur ASP finden Sie hier.
(dls)